Erinnerung: Stellen Sie die Kasse auf die SUP-Gesetzgebung ein
Plastikmüll ist schädlich für die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, müssen wir weniger Einwegplastik verwenden und mehr Plastik recyceln. Aus diesem Grund gelten seit dem 1. Juli neue Regeln für Einwegplastik, abgekürzt die SUP-Gesetzgebung.
Um einfach mit den neuen Regeln in Ihrer Kasse zu arbeiten, ist ein Update notwendig. Nehmen Sie dafür Kontakt auf.
Die Anpassung in MplusKASSA
Nach dem Update ist es möglich, die Kasse in einen „hier essen“ oder „mitnehmen“ Modus zu versetzen. Dies können Sie aktiv wechseln. Sie haben selbst die Möglichkeit, Einstellungen anzupassen. Möchten Sie beispielsweise einen Einwegartikel verpflichtend hinzufügen oder ist es optional?
Nutzen Sie auch die Kiosk? Dann wird dieser nach dem Update genauso wie die Kasse funktionieren. Gästen die Wahl zwischen einem Einwegartikel oder beispielsweise einem eigenen Becher oder Pfandbecher anbieten? Dann nutzen Sie eine verpflichtende Zubereitungsart.
Richtbeträge
Die Regierung gibt die folgenden Richtbeträge für den SUP-Zuschlag an.
€ 0,25 für einen Getränkebecher
€ 0,50 für eine Mahlzeit in einer formstabilen Verpackung
€ 0,05 für Gemüse, Obst, Nüsse in formstabilen Portionsverpackungen
Fragen zur neuen Gesetzgebung und MplusKASSA? Wir helfen Ihnen gerne! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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