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Nieuwe btw-regels 2026: wat verandert er voor alcoholvrije dranken?

Vanaf 1 januari 2025 blijven de btw-tarieven op alcoholvrije dranken, alcoholarm bier en andere dranken hetzelfde. Er komt géén nieuwe btw-verhoging of afschaffing van het lage tarief.

Toch is er wat ophef over de belastingwijzigingen, het Belastingplan 2025 en een mogelijke verhoging van belasting op frisdrank, siroop en dranken met suiker. De Belastingdienst en het kabinet hebben bevestigd dat de btw ongewijzigd blijft. Wat wél verandert, of beter gezegd: wat verhoogd blijft, is de verbruiksbelasting.

Mehrwertsteuersätze und die Unterscheidung zwischen Getränken

Das Finanzamt unterscheidet nach wie vor zwischen alkoholfreien und alkoholischen Getränken. Diese Unterscheidung dreht sich um den Alkoholgehalt.

Kategorie

VAT-Satz

Erklärend

Alkoholfreies Bier, frisches Getränk, Mineralwasser, Fruchtsäfte

9 %

Ohne Alkohol oder mit einem Alkoholgehalt unter 0,5% (Bier) / 1,2% (andere Getränke)

Bier über 0,5%, Wein, starker Drink

21%

Alkoholiker

Sirup mit Milchbestandteilen

9 %

Nur wenn es alkoholfrei ist

Es gibt also keine neue Mehrwertsteuermaßnahme oder Gesetzesänderung für Gaststättenbetreiber oder Steuerzahler.

 

Verbrauchssteuer: erhöht, aber keine Mehrwertsteuer

Die Verwirrung entsteht vor allem durch die Verbrauchssteuer: eine von der Mehrwertsteuer getrennte Abgabe.
Ab 2024 werden Hersteller und Importeure rund 0,26 Euro pro Liter Verbrauchssteuer auf Erfrischungsgetränke, alkoholfreies Bier, Limonade, Sirup (einschließlich Sirup mit Milch) und andere Süßgetränke zahlen.

Diese Steuerstruktur ist einfach: Die Steuer wird an den Zoll gezahlt, nicht an der Kasse. Man merkt die Erhöhung nur beim Einkaufspreis, nicht auf der Quittung. Wasser bleibt von der Steuer ausgenommen, um gesündere Entscheidungen zu fördern.

Neue Vorschläge in der Abgeordnetenkammer

Die Abgeordnetenkammer erörtert mehrere Vorschläge im Rahmen des Steuerplans 2025:

  • Eine Zuckersteuer, bei der der Steuersatz vom Zuckergehalt abhängig gemacht wird;

  • Ausdehnung der Abgabe auf Getränke mit einem Hauch von Milchprodukten;

  • Eine mögliche vorgeschlagene Erhöhung bis 2027

     

Was bedeutet das für Ihr MplusKASSA?

Gute Nachricht: MplusKASSA ist bereits auf diese Gesetzgebung vorbereitet.
Alles, was Sie brauchen, kann im System selbst angepasst werden.

1.Überprüfen Sie Ihre Produktgruppen

  • Alkoholfreie Getränke und Erfrischungsgetränke: 9% MwSt.

  • Bier über 0,5 %, Wein und Spirituosen: 21 %

2.Verbrauchssteuer

  • wird in der Registrierkasse nicht gesondert verbucht.

  • Der Hersteller zahlt die Abgabe, Sie sehen die Preiserhöhung nur in Ihren Einkaufskosten.

     

3.Buchhaltung und Links

  • MplusKASSA hat Schnittstellen zu Exact, Twinfield und anderen Buchhaltungsprogrammen.

  • Damit werden auch Dinge wie umsatzsteuerpflichtige Mieten, Immobilien, Lohn- und Einkommenssteuer korrekt verarbeitet.

Kurz gesagt: Die Software übernimmt die schwere Arbeit: Sie müssen nur noch überprüfen, ob der richtige Mehrwertsteuersatz pro Produktgruppe verwendet wurde.

Zusammengefasst

  • Keine Mehrwertsteuererhöhung ab 1. Januar 2025 für alkoholfreie Getränke

  • Verbrauchssteuererhöhung: 26,13 € pro Hektoliter

  • Wasser befreit, um gesündere Entscheidungen zu fördern

  • Zweite Kammer berät über neue Maßnahmen (Zuckersteuer, Berührung von Milchprodukten)

  • MplusKASSA unterstützt alle Mehrwertsteuersätze und Anpassungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wird sich der Mehrwertsteuersatz auf alkoholfreie Getränke im Jahr 2025 ändern?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird bei 9 % bleiben. Nur auf alkoholische Getränke wird ein Satz von 21 % erhoben.

2. Warum höre ich dann von einer Steuererhöhung?
Weil die Verbrauchssteuer erhöht worden ist. Diese Steuer gilt für Softdrinks, Sirup, alkoholfreies Bier und andere Getränke.

3. Gilt die Verbrauchssteuer auch für Mineralwasser?
Nein, Mineralwasser ist ausgenommen, um gesündere Entscheidungen zu fördern.

4. Was genau tut das Unterhaus?
Das Unterhaus debattiert einen Gesetzentwurf im Rahmen des Steuerplans 2025 über eine Zuckersteuer und ihre Ausweitung auf Getränke einschließlich Sirup mit Milchbestandteilen.

5. Muss ich in MplusKASSA etwas ändern?
Nicht viel. Überprüfen Sie lediglich, ob die richtigen Mehrwertsteuersätze eingestellt sind. Die Software verarbeitet alle Änderungen automatisch bei der nächsten Implementierung.

6. Wie fügt sich dies in die allgemeine Steuergesetzgebung ein?
Sie ist Teil eines größeren Steuerplans, der Einkommens- und Lohnsteuer, Erbschaftssteuer, Investitionen und Immobilien umfasst. Mit dieser Konstruktion sollen die Steuerzahler gerechter besteuert und Einsparungen auf unlauteren Wegen vermieden werden.

7. Was ist, wenn sich die Gesetzeslage ändert?
MplusKASSA folgt jeder Gesetzesänderung. Sobald im Abgeordnetenhaus eine Einigung erzielt wird, wird die Software aktualisiert.

8. Was hat der Oberste Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu tun?
Der Oberste Gerichtshof spielt eine Rolle bei Urteilen über reale Erträge und Steuervermeidung, was sich darauf auswirkt, wie die Regierung künftige Steuerstrukturen gestaltet.

9. Wo finde ich Hilfe bei der Anwendung in meiner Kasse?
Auf der MplusKASSA-Supportseite finden Sie Erklärungen zu Mehrwertsteuerkennzeichen, umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen und anderen Regeln im Zusammenhang mit Ihrem Kassensystem.

Stelle dir deine ideale Kasse selbst zusammen