Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wird sich der Mehrwertsteuersatz auf alkoholfreie Getränke im Jahr 2025 ändern?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird bei 9 % bleiben. Nur auf alkoholische Getränke wird ein Satz von 21 % erhoben.
2. Warum höre ich dann von einer Steuererhöhung?
Weil die Verbrauchssteuer erhöht worden ist. Diese Steuer gilt für Softdrinks, Sirup, alkoholfreies Bier und andere Getränke.
3. Gilt die Verbrauchssteuer auch für Mineralwasser?
Nein, Mineralwasser ist ausgenommen, um gesündere Entscheidungen zu fördern.
4. Was genau tut das Unterhaus?
Das Unterhaus debattiert einen Gesetzentwurf im Rahmen des Steuerplans 2025 über eine Zuckersteuer und ihre Ausweitung auf Getränke einschließlich Sirup mit Milchbestandteilen.
5. Muss ich in MplusKASSA etwas ändern?
Nicht viel. Überprüfen Sie lediglich, ob die richtigen Mehrwertsteuersätze eingestellt sind. Die Software verarbeitet alle Änderungen automatisch bei der nächsten Implementierung.
6. Wie fügt sich dies in die allgemeine Steuergesetzgebung ein?
Sie ist Teil eines größeren Steuerplans, der Einkommens- und Lohnsteuer, Erbschaftssteuer, Investitionen und Immobilien umfasst. Mit dieser Konstruktion sollen die Steuerzahler gerechter besteuert und Einsparungen auf unlauteren Wegen vermieden werden.
7. Was ist, wenn sich die Gesetzeslage ändert?
MplusKASSA folgt jeder Gesetzesänderung. Sobald im Abgeordnetenhaus eine Einigung erzielt wird, wird die Software aktualisiert.
8. Was hat der Oberste Gerichtshof mit dieser Angelegenheit zu tun?
Der Oberste Gerichtshof spielt eine Rolle bei Urteilen über reale Erträge und Steuervermeidung, was sich darauf auswirkt, wie die Regierung künftige Steuerstrukturen gestaltet.
9. Wo finde ich Hilfe bei der Anwendung in meiner Kasse?
Auf der MplusKASSA-Supportseite finden Sie Erklärungen zu Mehrwertsteuerkennzeichen, umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen und anderen Regeln im Zusammenhang mit Ihrem Kassensystem.