Kurze Antwort: Ein 15-Jähriger darf nicht an der Kasse arbeiten, da dies unter die Selbstständigkeit fällt. Allerdings darf ein 15-Jähriger leichte, nicht-industrielle Arbeiten verrichten: Regale auffüllen, spiegeln, verpacken und einfache Bürotätigkeiten. Es gilt das Arbeitszeitgesetz: maximal 2 Stunden an einem Schultag, 12 Stunden in einer Schulwoche, 8 Stunden an einem Nicht-Schultag und 40 Stunden in einer Ferienwoche. Bei der Berechnung der Arbeitszeit wird auch die Schulzeit berücksichtigt.
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